Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für einige Produkte und Dienstleistungen fest. Dieses Gesetz tritt vollständig ab 28. Juni 2025 in Kraft.
Aus verschiedenen Gründen ist das BFSG formell nicht für die Subsembly GmbH und unsere Produkte anwendbar:
- Konkret fallen unsere Apps und Anwendungen nicht unter den in §1 Absatz (3) Punkt 3 des BFSG genannten Anwendungsbereich, da wir, im Gegensatz zu Banken, selbst keine Bankdienstleistungen anbieten.
- Ebenso fallen von uns angebotene Dienstleistungen gemäß § 3 Absatz (3) des BFSG nicht in den Gültigkeitsbereich des Gesetzes, da die Subsembly GmbH diese Kriterien nicht erfüllt.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde bezüglich der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
MLBF c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg |
Wir freuen uns über alle Hinweise zu etwaigen Problemen mit der barrierefreien Bedienung unserer Anwendungen und Webseiten, und werden diese bei Bekanntwerden schnellstmöglich beseitigen.