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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für einige Produkte und Dienstleistungen fest. Dieses Gesetz tritt vollständig ab 28. Juni 2025 in Kraft.

Aus verschiedenen Gründen ist das BFSG formell nicht für die Subsembly GmbH und unsere Produkte anwendbar:

  • Konkret fallen unsere Apps und Anwendungen nicht unter den in §1 Absatz (3) Punkt 3 des BFSG genannten Anwendungsbereich, da wir, im Gegensatz zu Banken, selbst keine Bankdienstleistungen anbieten.
  • Ebenso fallen von uns angebotene Dienstleistungen gemäß § 3 Absatz (3) des BFSG nicht in den Gültigkeitsbereich des Gesetzes, da die Subsembly GmbH diese Kriterien nicht erfüllt.

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde bezüglich der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

  MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Ungeachtet dessen sind unsere Banking Apps und Anwendungen schon seit vielen Jahren barrierefrei verfügbar. Eine durchgängig barrierefreie Nutzung unserer Apps und Anwendungen war uns schon immer wichtig und wird es auch in Zukunft sein.

Wir freuen uns über alle Hinweise zu etwaigen Problemen mit der barrierefreien Bedienung unserer Anwendungen und Webseiten, und werden diese bei Bekanntwerden schnellstmöglich beseitigen.

Barrierefreiheit von Banking4

Durch die Zusammenarbeit der Subsembly GmbH mit ProTak GmbH steht auch blinden und hochgradig sehbehinderten Computeranwendern eine moderne institutsunabhängige Online-Banking-Software zur Verfügung. In Kombination mit einem modernen Bildschirmleseprogramm ist Banking4 auch für diesen Anwenderkreis in vollem Umfang nutzbar. Für das Bildschirmleseprogramm Jaws hat ProTak zusätzliche Anpassungen erstellt, welche die Nutzung noch mehr vereinfachen. Auch der von der Hilfsmittelfirma BAUM Retec AG angebotene Screenreader COBRA unterstützt ebenfalls Banking4 in vollem Umfang.