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Lizenzbedingungen BankingVEU

Mit der Installation oder Nutzung der App BankingVEU (nachfolgend SOFTWAREPRODUKT) erkennt der Lizenznehmer die nachfolgenden Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers (nachfolgend SUBSEMBLY) uneingeschränkt an.

Lizenzgegenstand

SUBSEMBLY hat das SOFTWAREPRODUKT entwickelt und ist alleiniger Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte am SOFTWAREPRODUKT. SUBSEMBLY lizenziert das SOFTWAREPRODUKT zu den in diesem Vertrag genannten Bedingungen an den Lizenznehmer.

Das SOFTWAREPRODUKT wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum.

Lizenz

Die vom Kunden erworbene Lizenz an der App selbst, oder an ergänzend erworbenen Funktionserweiterungen, beinhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die erworbene Dauer.

Sie sind nicht zum Reverse Engineering des SOFTWAREPRODUKTES berechtigt, es zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Beschränkung, dies ausdrücklich gestattet.

Support und Updates

SUBSEMBLY bietet für das SOFTWAREPRODUKT keinen telefonischen Support an. Supportanfragen an SUBSEMBLY können ausschließlich per E-Mail über die in der App integrierte Supportfunktion gestellt werden. SUBSEMBLY versucht Supportanfragen innerhalb eines Arbeitstages zu beantworten, ohne Gewähr für eine abschließende Problemlösung der Anfrage.

SUBSEMBLY aktualisiert das SOFTWAREPRODUKT regelmäßig, um den Marktanforderungen gerecht zu werden. Mit der Bereitstellung einer Aktualisierung endet die Verfügbarkeit und der Support für die Vorgängerversion. Ein Rechtsanspruch auf Aktualisierungen des SOFTWAREPRODUKTES wird ausgeschlossen.

Haftung und Gewährleistung

Eine fehlerfreie Software kann von SUBSEMBLY nicht zugesagt werden. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt, dass das SOFTWAREPRODUKT alle angebotenen Funktionen störungsfrei im Rahmen der technischen Machbarkeit erfüllt.

Der Kunde kann bei Mängeln zunächst Nacherfüllung verlangen. SUBSEMBLY kann dies durch Lieferung von Updates erbringen oder durch Beschreiben einer Fehlerumgehung, soweit dies die Funktionalität des SOFTWAREPRODUKTES nicht beeinträchtigt.

Die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTES erfolgt auf eigene Gefahr. SUBSEMBLY lehnt jede Haftung für Schäden ab, die direkt oder indirekt durch das SOFTWAREPRODUKT bzw. den Missbrauch des SOFTWAREPRODUKTES durch den Endbenutzer hervorgerufen wurden. Ausgenommen hiervon sind Schäden

• verursacht von SUBSEMBLY vorsätzlich, oder durch grobe Fahrlässigkeit;

• Fälle der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verschiedenes

Sollte eine Regelung dieses Vertrages nichtig sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die nichtige oder unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem mit diesem Vertrag gewollten wirtschaftlichen Zweck rechtmäßig möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

Es findet deutsches Recht Anwendung.



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München, 17.08.2021